Beschwerde gegen den SBFI-Entscheid

Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht gegen den SBFI-Entscheid «Experte/Expertin in Augenoptik mit eidg. Diplom»

Update: Die Beschwerde wurde fristgerecht am Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Crowdfunding-Ziel von CHF 45’000 wurde dank Ihrer Unterstützung erreicht – herzlichen Dank an Sie alle, an den Umbria Club, an die AOR und die AOT! Weitere Informationen folgen, sobald sich die Situation weiter klärt.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im August die Beschwerde gegen die Prüfungsordnung «Experte / Expertin in Augenoptik mit eidg. Diplom», eingereicht durch OPTIKSCHWEIZ, FHNW, Umbria Club und SBAO, offiziell abgewiesen. Der SBAO, unterstützt vom Umbria Club und der Association des Optométristes Romands AOR, wird gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Aus Sicht dieser drei Institutionen stellt der SBFI-Entscheid einen schwerwiegenden Eingriff in die Zukunft der Schweizer Optometrie dar – er ist sowohl gesetzeswidrig als auch potenziell eine Gefahr für die Kundinnen und Kunden. Vertreten wird uns die Anwaltskanzlei Lemann, Walz & Partner – sie wird innerhalb der Frist bis zum 20. September die Beschwerde beim Bundesveraltungsgericht einlegen. Um diese erheblichen finanziellen Aufwendungen stemmen zu können, rufen wir Sie zur Unterstützung mittels Crowdfundingplattform auf; jede Spende hilft!

Crowdfunding-Konto
Schweizerischer Berufsverband SBAO
Bahnhofstrasse 55
5001 Aarau 1
CH91 8080 8009 8144 3188 8
IID (BC-Nr.): 80808
SWIFT-BIC: RAIFCH22

Stand: CHF 46’295 (9.10.2024)

Crowdfunding

Die juristische Verteidigung unserer Interessen ist mit erheblichen Kosten verbunden, die wir als hauptsächlich durch Mitgliederbeiträge finanzierter Verband allein nicht tragen können. Die anfallenden Kosten schätzen wir im Maximalfall auf rund 45’000 Franken. Bitte helfen Sie uns, die Zukunft der Schweizer Augenoptik und Optometrie zu sichern.