Die Myopie-Kontrolle ist ab 1. Juli 2024 in der MiGeL!

[Update 16.07.2024 untenstehend]

Erfreuliche Nachrichten – bereits per 1. Juli 2024 ist die Myopie-Kontrolle in der Mittel- und Gegenständeliste der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV geregelt! Diese Neuerung markiert eine beachtenswerte Errungenschaft für die Branche; seit 2020 arbeitete die Projektgruppe von SBAO und OPTIKSCHWEIZ daran und erhielt gestern endlich den Entscheid des Bundesamts für Gesundheit:

  • Andy Dätwyler (Leitung)
  • Manuel Kovats
  • Kuno Cajacob
  • Pascal Blaser
  • Michael Bärtschi

Die Arbeitsgruppe musste für sämtliche Produkte die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit lückenlos belegen und mit der Fachärzteschaft zusammenarbeiten. Im Namen aller Mitglieder bedanken die Verbände sich herzlich für die ausdauernde, sorgfältige und hartnäckige Arbeit der Beteiligten! Fast alle beantragten Änderungen wurden vom BAG akzeptiert und umgesetzt. Mit der Aufnahme der Myopie-Kontrolle in die MiGeL wird die Schweiz zum weltweit erst zweiten Land, das die Myopie in der Grundversicherung abdeckt. Pro Jahr zahlen die Krankenkassen CHF 850, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Für die Vergütung gibt es einige Limitationen, wie unter anderem die Verordnung durch Fachärzt:innen für Ophthalmologie mit Angabe von axialer Augenlänge, Progressions-Nachweis und Myopiegrad. Weitere Verbesserungen, die die Revision der MiGeL bringt, umfassen:

  • die Beitragsberechtigung von Brillen bei Keratokonus, Hornhauterkrankungen oder Iris-Defekten (anstatt ausschliesslich die von Kontaktlinsen, wie bis anhin) – CHF 632.34 pro Brille
  • die Ausweitung der Beitragsberechtigung auf die gesamte Brille, statt nur Brillengläser – Fassungen wurden also ebenfalls als Medizinprodukte akzeptiert
  • die Anpassung der Berufsbezeichnungen – die Rede ist nun konsequent von Optometristinnen und Optometristen (anstatt «Optiker», wie bis anhin)

Nicht umgesetzt wurde einzig die Forderung der Projektgruppe, die jährliche augenärztliche Rezeptpflicht für den Beitrag von CHF 180.67 an Brillen oder Kontaktlinsen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) abzuschaffen. Mit den folgenden Links gelangen Sie zur aktualisierten Mittel- und Gegenständeliste per 1. Juli – der neuen Version und der Version «geänderte Fassung» zum Nachvollzug der Änderungen (Neuerungen in rot). Weitere Dokumente, wie beispielsweise die gesamte MiGeL-Liste, finden Sie auf der entsprechenden Webseite des BAG.

 

Update
Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist eine riesige Behörde mit komplexen Entscheidungsabläufen – für Aussenstehende oft nicht einfach zu (er)fassen. Die Ankündigung der revidierten MiGeL-Position Sehhilfen auf 1. Juli 2024 kam – keine zwei Wochen vorab – für alle Beteiligten überraschend. Angesichts der Gesundheitskosten-Thematik war auch eine entsprechend begründete Nichtaufnahme des Myopie-Managements zu erwarten gewesen.

Der erfreulich positive Entscheid stellt bezüglich der Umsetzung noch eine Reihe von Fragen. Viele betreffen Interaktionen zwischen Ophthalmologie und Optometrie sowie Versicherung und sind zurzeit noch in der interdisziplinären Abklärung. Das Thema steht zuoberst auf den Tagesordnungen und wir hoffen, dass die meisten Fragen im Laufe des Sommers geklärt werden können. Darum haben wir – Stand heute – einen Katalog der häufigsten Fragen und ihren derzeit möglichen Antworten zusammengestellt. Sobald sich weitere Punkte geklärt haben, werden wir uns mit einem Update dieses FAQ wieder melden.

Die jeweils aktuelle Version des FAQ-Dokuments finden Sie unter diesem Link.